Bitcoin & Steuern bei Dollar-Cost-Averaging (DCA)

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Wer mit Bittr oder einem anderen Anbieter regelmäßig Bitcoin spart, denkt meist an den langfristigen Vermögensaufbau und macht sich erstmal über Steuerzahlungen noch wenig Gedanken. Es ist aber wichtig, das Thema Steuern früh zu verstehen – vor allem, wenn man plant Bitcoin wieder auf einer Börse zu veräußern. Dabei unterscheiden sich die Schweiz und andere Ländern (vor allem innerhalb der EU).

Schweiz

In der Schweiz gelten Bitcoin und andere Kryptowährungen für Privatpersonen als ganz normale Vermögenswerte. Sie werden wie ausländische Währungen oder Aktien behandelt:

  • Keine Kapitalgewinnsteuer für Privatpersonen: Solange du als privater Anleger handelst (also nicht professionell tradest), sind Kursgewinne aus Bitcoin steuerfrei. Du kannst also zum Beispiel 10 Jahre lang mit DCA sparen und später mit Gewinn verkaufen, ohne auf diesen Wertzuwachs Einkommen- oder Kapitalgewinnsteuer zu zahlen.

  • Vermögenssteuer und Deklarationspflicht: Deine Bitcoin-Bestände zählen jedoch als Vermögen und müssen in der Steuererklärung als Vermögenswerte aufgeführt werden. Darauf fällt – je nach Kanton – eine Vermögenssteuer an. Die Steuerverwaltung publiziert jährlich einen Richtkurs für Bitcoin, der zum Jahresende (31.12.) für die Vermögenssteuer verwendet wird.

Für einen einfachen DCA-Sparer in der Schweiz heißt das:

  • Du musst deine Bitcoin-Bestände jedes Jahr deklarieren.
  • Die Anzahl deiner Satoshis ist steuerlich wichtiger als die Frage, wann du sie gekauft hast.
  • Kursgewinne bei späterem Verkauf sind für dich als Privatperson in der Regel steuerfrei – solange du nicht als professioneller Trader eingestuft wirst. UTXO-Tracking kann für die Transparenz und persönliche Organisation sinnvoll sein, ist aber für Steuerpflicht-Frage weniger wichtig.

EU-Länder

In den meisten EU-Ländern werden Krypto-Gewinne besteuert. Es gibt jedoch verschiedene länderabhängige Bestimmungen.

Länder mit steuerfreier Haltefrist

Einige Länder verwenden ein Modell, bei dem langfristiges Halten belohnt wird: Hältst du deine Coins länger als eine bestimmte Zeit, werden Gewinne steuerfrei.

  • Deutschland: Bitcoin gilt als „anderes Wirtschaftsgut“ und wird als privates Veräußerungsgeschäft besteuert. Gewinne sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt. Nach 12 Monaten Haltefrist ist der Gewinn steuerfrei.

  • Portugal: Auch hier sind Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei.

  • Luxemburg: In Luxembourg gelten Gewinne aus Krypto, die nach mehr als 6 Monaten realisiert werden, meist als „nicht spekulativ“ und sind deshalb für Privatpersonen steuerfrei. Bei unter 6 Monaten werden sie als Spekulation mit dem normalen Einkommensteuersatz besteuert.

Wenn man in diesen Ländern lebt, sollte man seine UTXOs im Auge behalten und bei einem Verkauf darauf achten, UTXOs zu verwenden, die schon älter als ein Jahr sind.

Länder mit Besteuerung bei jedem Verkauf

Andere Länder bieten keine Haltefrist-Vorteile. Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen sind dort generell zu versteuern, zum Beispiel:

  • Frankreich: Meist pauschal 30 % auf Krypto-Gewinne.
  • Spanien: Kapitalertragssteuer auf Krypto-Gewinne mit progressiven Sätzen (ca. 19–28 %), plus ggf. Vermögenssteuer ab bestimmten Schwellen.
  • Italien: Gewinne aus Krypto werden als „sonstiges Einkommen“ mit derzeit 26 % besteuert.

Hier ist für DCA-Sparer weniger die Haltefrist entscheidend, sondern vor allem wie hoch die realisierten Gewinne sind und wie sorgfältig du Käufe und Verkäufe dokumentiert werden.

UTXO-Management für Steuern

Wenn man per DCA spart und regelmäßig kauft (zum Beispiel jede Woche oder jeden Monat) und dabei self custody nutzt erhält man normalerweise pro Kauf eine eigene UTXO (Unspent Transaction Output). Ein UTXO ist so etwas wie eine einzelne Münze im Bitcoin-System. Wenn du 50 € pro Woche kaufst und an deine eigene Wallet sendest, hast du mit der Zeit viele dieser “Münzen”. Diese können mit Kaufdatum, Kaufpreis in Fiat und Menge in Bitcoin verknüpft werden.

In der Schweiz musst du diese Details nicht angeben – relevant ist nur der Gesamtbestand am Jahresende. UTXO-Tracking hilft dir hier vor allem für deinen eigenen Überblick und um Gebühren bei zukünftigen Transaktionen zu sparen.

In Ländern mit Haltefrist-Modellen (z. B. Deutschland) brauchst du bei der Veräußerung im Idealfall den Anschaffungskurs (in EUR), das Kaufdatum, sowie den Verkaufskurs und Datum und den realisierten Gewinn.

Juristisch wird zwar meist auf die Gesamtposition geschaut, aber praktisch berechnen viele Tools Gewinn und Haltefrist UTXO-basiert bzw. per FIFO (First in - First out).

Eine saubere Historie hilft später nachzuvollziehen, welche Coins sind. Gerade bei DCA über viele Jahre kann sich daher von Anfang an ein minimalistisches Tracking lohnen.

Du musst kein Nerd sein, um deine UTXOs sinnvoll zu organisieren. Es hilft schon, das Grundprinzip grob zu verstehen: Jede On-Chain-Einzahlung an deine eigene Wallet erzeugt einen oder mehrere UTXOs – vereinfacht gesagt einzelne „Münzen“ in deiner Wallet. Wenn du später eine Zahlung sendest, verwendet deine Wallet bestimmte dieser UTXOs und kombiniert sie bei Bedarf. Gleichzeitig erzeugt sie daraus wieder neue UTXOs als Wechselgeld. Gerade beim DCA-Sparen entstehen so über die Jahre viele kleine Bausteine, die jeweils ein eigenes Kaufdatum und einen eigenen Einstandskurs haben. Eine ausführliche Erklärung findest du hier.

Für die Praxis reicht es oft eine Wallet rein fürs Sparen zu nutzen, Dort kannst du Eingänge mit einfachen Labels versehen oder zumindest die gesamte Transaktionshistorie nachvollziehen. Moderne Wallets bieten dafür eine sogenannte Coin-Control-Funktion: Du siehst jede einzelne UTXO mit Datum, Betrag und Transaktion. Diese kannst du dann entsprechende Bezeichnungen geben und beim Senden gezielt auswählen, welche UTXOs verwendet werden sollen. Das ist besonders hilfreich, wenn du zum Beispiel in Deutschland wohnst und vorzugsweise diejenigen Coins veräußern möchtest, deren Haltefrist bereits abgelaufen ist.

Verkaufen über eine Börse

Wenn du irgendwann einen Teil deiner Bitcoin wieder in Fiat tauschen möchtest, läuft das in der Regel über eine Börse oder einen Broker. Alternativ kannst du Bitcoin auf Peer2Peer Plattformen oder Meetups verkaufen, allerdings meist nur kleinere Beträge. Auf einer Börse ist aus steuerlicher Sicht dann nicht nur wichtig, wie viel du verkaufst, sondern vor allem, welche Coins du veräußerst. Hast du deine Wallet mit Coin Control organisiert, kannst du sehr gezielt diejenigen UTXOs auswählen, deren Haltefrist bereits erfüllt ist. Die Börse kann die Historie der verwendeten UTXOs sehen, kenn aber nicht deine gesamte interne Historie. Steuerlich ist dein ursprüngliches Anschaffungsdatum maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Einzahlung auf die Börse.

Beim Verkauf lohnt es sich, alle Belege sauber zu sichern: Ein- und Auszahlungsbestätigungen der Börse und die Unterlagen zu deinen ursprünglichen Käufen. So können du – oder bei Bedarf ein Steuerberater – später nachvollziehen, welche Gewinne steuerfrei und welche steuerpflichtig sind.

Das solltest du mitnehmen

  • In der Schweiz sind Bitcoin-Gewinne für private Sparer in der Regel steuerfrei, der Bestand muss aber als Vermögen deklariert werden – Steuern fallen auf das Vermögen, nicht auf den Verkauf an.
  • In wenigen EU-Ländern entscheidet die Haltefrist über die Steuerfreiheit, in anderen sind Gewinne bei jedem Verkauf steuerpflichtig.
  • Wer per DCA spart, sollte von Anfang an seine Einzahlungen, UTXOs und Wallet-Struktur im Blick behalten.