Am 1. Januar 2026 sind neue Vorschriften für Krypto-Transaktionen in der EU in Kraft getreten, die bei vielen Bitcoinern Fragen aufwerfen. Besonders viel diskutiert werden DAC8 und CARF – ein globales Rahmenwerk der OECD für den Datenaustausch zu Krypto-Assets. Was bedeuten diese Regulationen konkret, wen betreffen sie und wann gelten die Änderungen?
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine steuerliche Beratung dar. Leserinnen und Leser sollten sich für eine individuelle Beratung an ihre eigene Steuerberaterin oder ihren eigenen Steuerberater wenden.
CARF steht für Crypto-Asset Reporting Framework und ist ein Standard der OECD, der den internationalen Informationsaustausch zu Krypto-Transaktionen regeln soll.
Vereinfacht gesagt: Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker sollen ihre Kunden eindeutig identifizieren, die steuerliche Ansässigkeit feststellen und bestimmte Transaktionsdaten (z. B. Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge) erfassen. Diese Informationen werden dann an die nationale Steuerbehörde gemeldet und können zwischen teilnehmenden Ländern automatisch ausgetauscht werden.
CARF ist im Grunde das internationale Pendant zu DAC8 und soll in über 50 Ländern gelten.
DAC8 ist die EU-Umsetzung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Obwohl DAC8 eine EU-Richtlinie ist, ist ihr Anwendungsbereich global und nicht auf Krypto-Dienstleister beschränkt, die in der EU eingetragen oder physisch ansässig sind.
DAC8 verpflichtet Krypto-Dienstleister dazu, Transaktions- und steuerlich relevante Kundendaten von in der EU steuerlich ansässigen Personen zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden – unabhängig davon, in welchem Land der Dienstleister selbst ansässig ist. Ob ein Anbieter in der EU, der Schweiz, den Vereinigten Staaten oder anderswo ansässig ist, ist daher nicht entscheidend.
Krypto-Dienstleister, die nicht in der EU ansässig sind, müssen sich grundsätzlich bei einer Steuerbehörde eines EU-Mitgliedstaates registrieren und dorthin berichten. Diese Steuerbehörde verteilt die relevanten Informationen anschließend an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, in denen die betroffenen Nutzer steuerlich ansässig sind.
Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn die EU mit einem Drittstaat ein Abkommen geschlossen hat, der CARF ebenfalls umgesetzt hat. In diesem Fall können Krypto-Dienstleister Informationen über EU-Steuerpflichtige an ihre nationale Steuerbehörde melden, welche die Daten im Rahmen des Abkommens an die EU-Mitgliedstaaten weiterleitet.
Die Schweiz und die EU haben ein solches Abkommen am 20. Oktober 2025 unterzeichnet. Sobald die Schweiz CARF in nationales Recht umgesetzt hat, werden Schweizer Krypto-Dienstleister die relevanten Steuerinformationen direkt an die Schweizer Steuerbehörden melden. Diese leiten die Daten anschließend an die zuständigen EU-Mitgliedstaaten weiter.
Entsprechend wird Bittr nach Inkrafttreten der Schweizer CARF-Umsetzung damit beginnen, die erforderlichen Steuerinformationen von seinen Nutzern zu erfassen und diese direkt an die Schweizer Steuerbehörden zu melden – und nicht an eine Steuerbehörde in der EU.
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, DAC8 bis Ende 2025 in nationales Recht umzusetzen. Entsprechend werden seit dem 1. Januar 2026 bei europäischen Anbietern die relevanten Kundendaten gesammelt und ab 2027 erstmals an die Finanzbehörden übermittelt.
Parallel dazu wird das globale CARF der OECD eingeführt. Die Schweiz hat angekündigt, CARF zu übernehmen, allerdings nicht vor 2027. Das heißt, Schweizer Krypto-Provider werden frühestens ab 2027 vergleichbaren Meldepflichten unterliegen.
Krypto-Dienstleister, die unter DAC8/CARF fallen, müssen eine ganze Reihe von Informationen übermitteln. Dazu gehören insbesondere:
Bei einem Kauf über einen Schweizer Anbieter greift DAC8 nicht. Hier gilt das schweizerische Recht. Die Schweiz beteiligt sich zwar am internationalen CARF-System, doch wie erwähnt frühestens ab 2027. Bis dahin werden keine Transaktionsdaten von Schweizer Firmen automatisch an ausländische Steuerbehörden gemeldet.
Für EU-basierte Kunden bedeutet das: Solange du einen Schweizer Dienst nutzt, gehen deine Bitcoin-Käufe vorerst nicht automatisch ans heimische Finanzamt.
Anbieter wie Bittr agieren weiterhin ausschließlich aus der Schweiz und fallen daher nicht unter die EU-Meldepflicht (noch nicht). Wir können vorerst unser KYC-light-Modell fortführen, bei dem bis zu 999 CHF/€ keine vollständige Identitätsprüfung erforderlich ist.
Für Kunden von Bittr bleibt 2026 alles wie bisher:
CARF: Crypto-Asset Reporting Framework (OECD-Standard) für den internationalen Datenaustausch zu Krypto-Transaktionen: Anbieter müssen Kunden identifizieren, Steueransässigkeit feststellen und Transaktionsdaten erfassen, damit diese zwischen teilnehmenden Ländern automatisch ausgetauscht werden können.
DAC8: EU-Richtlinie, die CARF in der EU umsetzt: EU-Kryptoanbieter müssen Kunden- und Transaktionsdaten an die nationalen Finanzbehörden melden, die diese Informationen dann innerhalb der EU (und potenziell darüber hinaus an CARF-Mitglieder) austauschen.
Was passiert bei EU-Anbietern 2026: Die Datensammlung bei EU-Anbietern hat am 1. Januar 2026 begonnen (KYC/Steueransässigkeit + Reporting-relevante Transaktionsdaten). Die eigentliche Übermittlung/Austausch der Daten an/zwischen Finanzbehörden startet dann ab 2027.
Was gilt für Bittr 2026: Bittr fällt als Schweizer Anbieter nicht unter DAC8. CARF wird in der Schweiz frühestens ab 2027 wirksam. Deshalb bleibt 2026 alles wie gehabt: bis 999 CHF/€ pro 30 Tage ohne KYC möglich; auch mit KYC werden bei Bittr keine Daten für ein Steuer-Reporting erhoben und keine Kundendaten mit Steuerbehörden geteilt.