Bitcoin & Erbschaft: Wie plant man seinen Bitcoin-Nachlass?
Die eigene Sterblichkeit ist kein angenehmes Thema, doch gerade für Bitcoin-Besitzer ist eine Nachlassplanung essenziell. Anders als bei Bankkonten oder Immobilien gibt es bei Bitcoin keine zentrale Instanz, die im Todesfall helfen kann. Wenn die Private Keys verloren gehen oder niemand Zugriff hat, sind die Bitcoin für immer verloren.
Schätzungen zufolge sind bereits 8–20 % aller Bitcoin dauerhaft unzugänglich, weil Inhaber entweder verstorben sind oder ihre Schlüssel verloren haben. Beim Vererben gibt es rechtliche Besonderheiten, die sich in Ländern unterscheiden.
Man muss praktisch vorgehen und typische Fehler vermeiden.
Warum Nachlassplanung für Bitcoin wichtig ist
Ohne konkrete Planung droht Bitcoin-Vermögen für immer unerreichbar zu bleiben. Selbst Millionenwerte können verloren gehen.
Bei Bitcoin gibt es keine Bank und keinen Kundendienst: In der traditionellen Finanzwelt kümmert sich die Bank um den Übertrag an Erben.
Bei Bitcoin hat man ohne den Private Key keine Möglichkeit, an die Bestände zu kommen.
Das Verlustrisiko ohne Plan: Fehlt ein Plan zum Übertragen von Bitcoin an Erben, droht den Angehörigen ein Totalverlust des Vermögens. Jedes Jahr gehen so große Beträge verloren. Viele Bitcoin-Besitzer beschäftigen sich ungern mit dem eigenen Tod – rund 60 % haben keinerlei Vorkehrungen getroffen. Das kann fatale Folgen haben: Die Hinterbliebenen stehen im schlimmsten Fall mit leeren Händen da.
Eine große Hürde ist hierbei die Komplexität für Angehörige: Selbst technisch versierte Menschen unterschätzen oft, wie schwierig die Bitcoin-Vererbung für Laien sein kann. Bankguthaben oder Aktien lassen sich vergleichsweise leicht vererben, wohingegen der Zugang zu einer Wallet für unerfahrene Erben eine Hürde darstellt. Falls es gelingt, Zugang zu erhalten, folgt die nächste Schwierigkeit: Transaktionen auf der Blockchain sind unumkehrbar – eine falsche Transaktion eines unerfahrenen Erben kann dann wieder zum Verlust des Vermögens führen. Deshalb sollte man seinen Erben rechtzeitig Hilfestellung und klare Anweisungen hinterlassen.
Heute stehen sogar technische Lösungen zur Verfügung, um Bitcoins im Erbfall ohne Zwischeninstanzen zugänglich zu machen. Sogenannte “Dead-Man’s-Switch”-Mechanismen oder zeitverzögerte Multi-Signatur-Wallets sorgen dafür, dass nach längerer Inaktivität des ursprünglichen Besitzers ein hinterlegter Zweitschlüssel (etwa der eines Erben) automatisch die Kontrolle über die Coins übernehmen kann. Bleibt das Guthaben über einen vordefinierten Zeitraum unangetastet, wird der Backup-Schlüssel nach Fristablauf gültig und kann die Bitcoin freigeben bzw. an das Wallet der berechtigten Person transferieren. Eine solche Nachlass-Funktion integriert beispielsweise die Open-Source-Wallet Liana, die mit einem zeitgesperrten Zugangsschlüssel arbeitet.
Rechtliche Grundlagen
Bitcoin und andere Kryptowährungen werden rechtlich wie Vermögenswerte behandelt und sind ganz normal vererbbar.
In der Schweiz gelten für digitale Werte grundsätzlich die üblichen erbrechtlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. Es gibt also kein Sondererbrecht für Krypto: Wer erbt, dem gehört rechtlich auch der Bitcoin-Besitz des Verstorbenen. Auch beispielsweise in Deutschland fallen Bitcoin als Teil des Nachlasses unter die Universalsukzession (§1922 BGB): Mit dem Todesfall geht das gesamte Vermögen automatisch auf die Erben über. Allerdings unterscheiden sich einige Details und Herausforderungen in diesen beiden Ländern:
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Gesetzliche Erbfolge: Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. In beiden Ländern haben nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) gesetzliche Mindestansprüche. In der Schweiz und in Deutschland stehen Kindern und Ehegatten der Pflichtteil zu. Diese Pflichtteilsrechte sorgen dafür, dass man engste Verwandte nicht komplett übergehen kann. Schwankende Bitcoin-Kurse können zusätzlich Reibung verursachen, denn maßgeblich ist in der Regel der Wert am Todestag – fällt der Kurs danach, tragen die Erben den Verlust, während Pflichtteilsansprüche nach dem höheren Wert berechnet bleiben.
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Testament: Um Missverständnisse und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist ein klar formuliertes Testament ratsam. Darin sollte eindeutig stehen, wer die Bitcoin erhalten soll. Wichtig ist, dass das Testament rechtsgültig ist – in Deutschland muss es handschriftlich und unterschrieben oder notariell beurkundet sein. In der Schweiz gibt es das eigenhändige Testament (handschriftlich mit Datum und Unterschrift) oder das öffentliche Testament beim Notar mit Zeugen. Der Inhalt sollte das Bitcoin-Vermögen einschließen, damit keine Unklarheit besteht. Es gibt hier Wichtiges zu beachten: Niemals Passwörter, Seeds oder private Schlüssel direkt ins Testament schreiben! Ein Testament wird im Erbfall meist mehreren Personen zugänglich – der erste Leser könnte theoretisch schon zu Lebzeiten des Erblassers mit dem gefundenen Schlüssel die Coins stehlen. Stattdessen sollten Zugangsdaten separat (und sicher) dokumentiert werden.
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Erbschein und Nachlassdokumente: Sobald ein Erbfall eintritt, brauchen Hinterbliebene oft einen Erbschein vom Nachlassgericht, um sich gegenüber Banken oder anderen Stellen als berechtigte Erben auszuweisen. Für fremdverwahrte Bitcoin gilt: Börsen und Exchanges wird meist ebenfalls ein Nachweis verlangt – viele Börsen geben die Kontrolle über Accounts nur frei, wenn ein Erbschein und Sterbeurkunde vorgelegt werden. Dennoch bleiben Krypto-Börsen in der Praxis eine Herausforderung, vor allem wenn sie im Ausland sitzen und unterschiedliche Regeln gelten. Befindet sich der Bitcoin auf einer eigenen Wallet, entscheidet allerdings faktisch nur der Besitz des Private Keys über den Zugriff. Einerseits können Erben mit dem Schlüssel sofort verfügen, andererseits können Unbefugte mit Schlüssel ebenso zugreifen, auch ohne rechtliche Berechtigung. Daher sollte man rechtzeitig regeln, wer den Zugangsschlüssel in welcher Form erhält und wo er zu finden ist, damit im Ernstfall nur die richtigen Personen Zugriff erlangen.
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Digitaler Nachlass & Vorsorgevollmacht: Es kann sinnvoll sein, in einer Vorsorgevollmacht oder im Testament eine Person zu benennen, die sich speziell um digitale Hinterlassenschaften kümmert. In der Schweiz spricht man vom Willensvollstrecker für den digitalen Nachlass. Die Person sollte im Idealfall mit Bitcoin vertraut sein und kann dann die Aufgabe übernehmen, die Wallets zu sichern, Verträge zu kündigen (z. B. bei Börsen) und die Werte an die Erben zu übertragen. Ohne eine solche Regelung sind Erben oft auf sich allein gestellt, was bei fehlendem Technikwissen schnell problematisch wird. Trotzdem kommt auch diese Variante mit dem Nachteil, dass man einer weiteren Person vertrauen muss.
Praktische Methoden
Wie stellt man nun sicher, dass die eigenen Bitcoins im Todesfall in die richtigen Hände gelangen? Technisch gibt es mehrere Ansätze, die man je nach Bedarf kombinieren kann. Wichtig ist, es sicher, aber trotzdem im Ernstfall zugänglich zu halten.
Das sind einige bewährte Methoden:
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Recovery-Seed sicher aufbewahren: Der einfachste Weg, Bitcoin zu vererben, ist die Weitergabe des Seed-Phrase-Backups. Diese 12- bis 24-Wörter-Phrase ermöglicht es, eine Wallet komplett wiederherzustellen. Graviere oder stanze den Seed in Metall (für Wasser- und Feuerfestigkeit und äußeren Krafteinfluss). Bewahre den Seed an einem sehr sicheren Ort auf. Ob das in einem Tresor zu Hause oder in einem Bankschließfach als Zweitkopie ist, hängt von der persönlichen Situation und Gefahreneinschätzung ab. Stelle sicher, dass die Erben vom Aufbewahrungsort des Seeds wissen – etwa durch einen versiegelten Brief im Bankschließfach oder bei einem Notar. So können die Begünstigten im Todesfall die Wallet wiederherstellen.
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Hardware-Wallet und Zugangsdaten: Viele Bitcoiner nutzen Hardware-Wallets (wie Passport, Trezor, BitBox etc.), um ihre Keys zu sichern. Man könnte deshalb auch planen, wie das Gerät und seine PIN an die Erben gelangt. Eine Möglichkeit ist, die Hardware-Wallet selbst an einem zugänglichen Ort zu hinterlegen und die PIN in einem separaten versiegelten Dokument aufzubewahren. Man kann auch ein Backup-Gerät den Erben geben, ohne die PIN mitzuteilen. Keinesfalls sollte man jedoch alle Infos ungeschützt bündeln (z. B. Gerät und PIN nebeneinander legen), da so ein erhebliches Diebstahlrisiko besteht. Eine Variante ist, die Wallet mit einer zusätzlichen Passphrase zu sichern – die Erben benötigen dann Seed und Passphrase. Darüber müssen die Erben aber informiert werden, sonst könnten sie trotz Seed keinen Zugriff bekommen.
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Multisig: Bei Multi-Sig-Wallets werden Transaktionen nur ausgeführt, wenn mehrere Schlüssel gemeinsam signieren. Zum Beispiel kann man eine 2-von-3-Multisig einrichten: Man selbst, Person A und Person B haben je einen Schlüssel. Zum Ausgeben sind mindestens zwei nötig. Im Ernstfall könnten Person A und B zusammen die Coins bewegen. Das Risiko ist, dass sich Person A und B bereits zu Lebzeiten gegen dich „verschwören“ könnten, um deine Bitcoin zu stehlen. Multi-Sig erhöht die Sicherheit (kein Single-Point-of-Failure) und verhindert, dass ein Einzelner allein über das Vermögen verfügt. Allerdings ist die Einrichtung komplexer – alle Beteiligten müssen verstehen, wie es funktioniert. Manche Dienstleister bieten spezielle Multi-Sig-Services für Erbschaft an (nächster Abschnitt). Für Privatanwender kann auch die Kombination mit einem Anwalt oder Notar als drittem Key sinnvoll sein, der im Todesfall mit einem Erben zusammen die Transaktion autorisiert.
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Shamir’s Secret Sharing (Seed aufteilen): Eine weitere technische Methode ist die Aufteilung des Seeds. Mit Verfahren wie Shamir’s Secret Sharing lässt sich der Seed in mehrere Teile zerlegen, von denen nur eine bestimmte Anzahl nötig ist, um den ursprünglichen Seed zu rekonstruieren. So könnte man z. B. 5 Teil-Segmente erstellen und festlegen, dass mindestens 3 davon zusammenkommen müssen, um den Wallet-Schlüssel zu erhalten. Die Segmente kann man verschiedenen Personen anvertrauen (Familie, Freunde, Anwalt) oder an unterschiedlichen Orten deponieren. Dadurch hat kein Einzelner allein den kompletten Schlüssel und Zugriff. Nachteil: Alle vorgesehenen Teile müssen im Ernstfall zusammengeführt werden. Werden Teile verloren, so könnten die Coins außerhalb des Zugriffs bleiben. Diese Methode erfordert sorgfältige Planung und absolutes Vertrauen in die involvierten Personen.
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Physische Kopien & Notariatslösungen: In der Praxis bewährt sich oft eine Kombination aus analoger und juristischer Absicherung. Einige Anleger hinterlegen eine versiegelte Kopie ihres Seeds oder ihrer Wallet-Zugangsdaten beim Notar. Der Umschlag wird nur im Todesfall an die benannten Erben ausgehändigt. So eine Lösung verbindet hohe Sicherheit, man muss aber dem Notar vertrauen. Man kann auch Bankschließfächer nutzen, um Seed und Anleitungen zu hinterlassen. Auch hier muss man sich wieder auf eine Institution verlassen, was an sich dem Grundgedanken von Unabhängigkeit widerspricht.
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Vertrauensperson: Viele Erben wissen wenig über Bitcoin. Daher empfiehlt es sich, eine Person mit Bitcoin-Erfahrung als Unterstützer einzusetzen. Diese könnte ein guter Freund, ein Familienmitglied oder ein Berater sein, der im Falle des Falles den Erben hilft, die Coins sicher zu transferieren oder zu verwalten. Im Nachlassplan sollte diese vertrauenswürdige dritte Person mit Kontaktdaten erwähnt werden. Wichtig ist, dass die Person zuverlässig und kompetent ist – sie hat im Ernstfall eine große Verantwortung.
Anbieter und Tools
Im Bitcoin-Bereich gibt es bereits spezielle Lösungen für das Erben von Bitcoin. Hier einige Beispiele für Anbieter und Werkzeuge, die in der Praxis genutzt werden:
- Casa und Unchained Capital: Die Wallet-Anbieter bieten auch einen Bitcoin-Erbschaftsservice an. Es handelt sich um Multi-Signature-Lösungen, bei denen der Anbieter einen der Schlüssel hält und im Todesfall mit den Erben zusammenarbeitet, um das Wallet zu entsperren. Zu Lebzeiten bleibt man im Besitz der übrigen Schlüssel. Solche Modelle ähneln einem Bankschließfach für den privaten Schlüssel – die Firma agiert als vertrauenswürdiger Co-Signer. In Deutschland oder der Schweiz gibt es noch wenige spezialisierte Anbieter in diesem Bereich, aber ähnliche Konzepte könnten sich etablieren.
- Individuelle Beispiele: Es gibt bereits Erfahrungsberichte von erfolgreich geregelten Bitcoin-Erbschaften. Nutzer berichten, dass sie ihre Seed-Phrase in Metallplatten gestanzt und bei zwei vertrauenswürdigen Personen hinterlegt haben – jede bekam die Hälfte der Wörter. Andere nutzen einen Passwortmanager: Alle Zugangsdaten sind dort gespeichert, und die Erben kennen das Master-Passwort. Wieder andere haben schlicht eine detaillierte schriftliche Anleitung erstellt („Bitcoin-Nachlassplan“) und diese neben dem Testament deponiert.
- Time Locks: Das Wallet Liana nutzt On-Chain-Timelocks für Backup- bzw. Erbschafts-Keys, sodass Erben nach Ablauf festgelegter Fristen Zugriff erhalten können. Dabei werden Multisig-Setups mit sogenannten „expanding/decaying multisigs“ unterstützt, bei denen die erforderliche Schlüsselanzahl mit der Zeit abnimmt – z. B. kann eine 4-von-4-Konstellation nach neun Monaten zu einer 3-von-4-Konfiguration und später zu 1-von-3 (mit definierten Recovery-Keys) herabgestuft werden. Auf diese Weise lassen sich Wallets erstellen, die nach langer Inaktivität schließlich nur noch von einem einzigen Schlüssel (z. B. dem des Erben) abgerufen werden können. Andere Anbieter verfolgen ähnliche Ansätze: So ermöglicht Casa nach Bestätigung der Inaktivität und einer Wartefrist die automatische Übertragung eines Multisig-Vaults an den vorher festgelegten Empfänger.
Fehler und Risiken
Bei der Planung des Bitcoin-Nachlasses gibt es einige Dinge zu beachten. Hier sind häufige Fehler und Risiken, die es zu vermeiden gilt:
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Keine Vorsorge getroffen: Der schlimmste Fehler ist, gar nichts zu tun. Ohne jede Dokumentation oder Hinweis bleiben Erben im Dunkeln – manche wissen vielleicht nicht einmal, dass überhaupt Bitcoin vorhanden ist. Daher ist es wichtig, frühzeitig festzuhalten, welche Werte man besitzt und wer im Ernstfall informiert werden muss.
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Zugangsdaten im Testament offenlegen: Wie bereits erwähnt, darf man niemals private Schlüssel oder Wallet-Passwörter direkt ins Testament schreiben. Ein Testament durchläuft bestimmte Prozesse (Verwahrung, Eröffnung) und könnte von Unbefugten eingesehen werden. Wenn dort ein Seed steht, kann jeder, der Einsicht hat, die Bitcoin an seine eigene Wallet übertragen – sogar schon, bevor die Erben davon erfahren. Sensible Daten also immer getrennt und geschützt aufbewahren!
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Ungenügende oder unklare Dokumentation: Ein häufiger Fehler ist, zwar irgendwo Backup-Wörter oder Geräte zu hinterlegen, aber den Erben nicht verständlich zu erklären, was damit zu tun ist. Stell dir vor, ein Angehöriger findet einen Zettel mit 24 Wörtern, hat aber keine Ahnung von Bitcoin. Daher sollte eine einfache Anleitung beiliegen. Ohne Kontext besteht die Gefahr, dass Erben trotz vorhandener Schlüssel den Zugang nicht herstellen können.
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Passwortverlust durch Verstecken: Manche sichern ihre Seed-Phrase so gut, dass niemand sie findet – auch die Erben nicht. Zu komplizierte Verstecke oder geheime Verteilung der Wörter an vielen verschiedenen Orten bergen das Risiko, dass niemand mehr in der Lage ist, die Stücke zusammenzuführen. Das Backup sollte auffindbar sein, wenn es gebraucht wird. Ebenso riskant: Wenn der einzige Mensch, der das Versteck kennt, zusammen mit dem Vererber verunglückt, nützt die Geheimhaltung nichts.
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Unterschätzen von Multisig oder von komplexer Technik: Multi-Signature und Secret-Sharing sind tolle Werkzeuge – aber nur, wenn alle Beteiligten sie verstehen. Ein Fehler in der Umsetzung kann den Zugang unmöglich machen. Erben sollten mit solchen komplexen Lösungen umgehen können. Sonst ist vielleicht eine einfachere Strategie (z. B. ein gut gesicherter einzelner Seed) besser. Technik sollte nicht zur zusätzlichen Stolperfalle werden.
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Bestände auf Börsen: Wer seine Bitcoin bei einer Exchange lagert, sollte die speziellen Risiken bedenken. Zum einen besteht das Risiko, dass die Börse pleite geht, gehackt wird oder Konten einfriert, zum anderen müssen sich Erben mit dem Kundensupport des Anbieters auseinandersetzen. Viele Börsen machen es nicht einfach und es kann Wochen dauern, bis der Zugriff gewährt wird. Befindet sich die Börse zudem im Ausland, greifen möglicherweise fremde Rechtsordnungen. Falls dennoch Börsen genutzt werden, sollten alle notwendigen Zugangsdaten (Login, Passwort, 2FA-Geräte) hinterlassen werden.
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Vertrauensmissbrauch: Bei allen Methoden, die Dritte einbeziehen (Freunde, Notare, Dienstleister), besteht das Restrisiko des Missbrauchs. Ein Bevollmächtigter könnte seine Zugriffsrechte noch zu deinen Lebzeiten unbemerkt einsetzen. Wäge genau ab, wem du was anvertraust. Überprüfe das Konzept regelmäßig. Lebensumstände ändern sich – vielleicht zerstreitet man sich mit einem eigentlich vorgesehenen Helfer oder ein Dienstleister stellt den Betrieb ein. Halte den Plan aktuell, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das solltest du mitnehmen
- Das Vererben von Bitcoin erfordert Vorsorge: Bitcoin wird nicht automatisch vererbt – wer keine klare Nachlassplanung trifft, riskiert Totalverlust für die Erben.
- Dabei muss man Technik und Recht berücksichtigen: Benötigt wird Zugang und rechtlicher Anspruch.
- Der beste Plan bringt nichts, wenn ihn niemand versteht – gute Dokumentation und klare Anleitungen für Erben sind unerlässlich.
- Es gibt Möglichkeiten wie Multisig oder Time Locks, die die Handhabung vereinfachen.